Allgemeine Geschäfts­bedingungen

I. Allgemeine Vorschriften

1. Alle Leistungen für unsere Kunden erfolgen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Beratungs- oder Unterstützungsleistungen oder Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

4. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

5. Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung und Transport, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer an unserem Standort. Für alle Lieferungen uns sonstigen Leistungen bleibt Zahlung ohne Abzug ausdrücklich vorbehalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir an die unseren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen berechtigen uns – nach entsprechender Mitteilung an den Kunden zu einer Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Vertragsabschluss als Grundlage. Preisveränderungen während er Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen uns zur Preisanpassung.

6. Liefer- und Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, bei dem Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesem Falle kann der Käufer / Vertragspartner keinen Verzugsschaden wegen Nichterfüllung geltend machen. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht durch uns zu vertreten sind, so kann der Käufer / Geschäftspartner hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigt haben. Bei Lieferverzug, den wir zu vertreten haben, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

7. Terminstorno / Rücktritt vom Vertrag

Wird vom Auftraggeber nicht spätestens 48 Stunden vor einer vereinbarten Leistung einem vereinbarten Termin abgesagt, so sind wir berechtigt eine Stornogebühr in Höhe von 200,00 EUR zu berechnen. Dies gilt für Dienstleistungen aller Art. Ein einseitiger Rücktritt des Kunden von geschlossenen Verträgen, auf die diese Geschäftsbedingungen anzuwenden sind, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Anlieferung und Gefahrübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware von uns übergeben worden ist. Dies ist im Falle des Abschlusses eines Kaufvertrages die Übergabe an den beauftragten Spediteur. Im Falle von Dienstleistungen und damit zusammenhängenden Kaufleistungen ist dies der Zeitpunkt der Übergabe beim Kunden. Eine Versicherung erfolgt auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an uns trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei uns, sowie die gesamten Transportkosten.

9. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Rechnungen sind nach vorhergehender Angabe per Verrechnungsscheck, Nachnahme oder per einmaligem Auftrag zur Abbuchung vom Konto zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers / Geschäftspartners. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst nur auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die vermeintlichen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Die Abtretung von Ansprüchen ist ausgeschlossen, ebenso die Aufrechnung mit abgetretenen Leistungen von Dritten. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks und eine Schecksperre ausgeschlossen ist. Wenn der Käufer/Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen bezüglich der Lieferung von Hard-, Software, Beratungs- oder Dienstleistungen innerhalb von 8 Tagen nicht nachkommt, seine Zahlungen eingestellt hat oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag / Dienstleistungsvertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesem Falle werden ohne besondere Anforderungen sämtliche unserer Forderungen gegenüber dem Käufer / Geschäftspartner sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Halten wir weiterhin am Vertrag fest, sind wir berechtigt Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Uns steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer / Geschäftspartner von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge bereits geschlossen sind. Vom Verzugszeitpunkt an sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer / Geschäftspartner trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Wir sind unsererseits berechtigt, unsere Forderungen abzutreten.

10. Eigentumsvorbehalt und Dienstleistung

a.) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt sind. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung unserer Saldoforderung.

b.) Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Waren erfolgt ausschließlich in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt, so tritt auch der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.

c.) Der Käufer hat die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann zu veräußern, wenn sein Abnehmer nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat. Sicherungsübereignung und Verpfändung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. Von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere von dem Bestehen von Globalzessionen, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pfändungen ist uns eine Pfändungsprotokollabschrift zu übersenden.

d.) Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware bzw. die daraus hergestellten Erzeugnisse alleine – gleich in welchem Zustand – so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten, einschließlich Gewinnspanne, an uns ab. Erfolgt die Veräußerung unserer Vorbehaltsware – gleich in welchem Zustand – zusammen mit der Veräußerung von Gegenständen, an denen Rechte Dritter bestehen und / oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch Dritte, so beschränkt sich diese Vorausabtretung auf die Höhe des uns dem Käufer in Rechnung gestellten Wertes. Der Käufer verpflichtet sich, die uns mit dieser Vorausabtretung zedierten Forderungen für uns, jedoch auf eigene Rechnung und Gefahr einzuziehen, allerdings nur solange, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Diese Ermächtigung kann jederzeit durch uns widerrufen werden. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekannt zu geben und die zur Geltendmachung unseres Rechts erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

e.) Übersteigt der Wert unserer Sicherungen und Forderungen um mehr als 20 % so geben wir auf Antrag des Käufers übersteigende Sicherungen nach unserer Wahl frei.

11. Gewährleistung und Haftung

Technische Beschreibungen und sonstige Angaben zur Ware, Beschreibungen, die keine Zusicherung von Eigenschaften enthalten, stellen keine Zusicherungen dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Wir haften nicht für die Tauglichkeit der gelieferten Ware zu dem vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen, sichtbare Mängel spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt zu rügen. Für die Rechtzeitig hierfür gilt die vom Kunden nachzuweisende Absendung der entsprechenden schriftlichen Nachricht. Wir haften für Fabrikations- und Materialfehler nur soweit der Kunde uns nachweist, dass beanstandete Mängel nicht durch unsachgemäße Installation oder Gebrauch eingetreten sind. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf die Reparatur, den Einsatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des Fakturenwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Wir behalten uns ein zweimaliges Nachbesserungsrecht vor. Hiernach bleibt dem Besteller das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Der Besteller ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Besteller oder bei uns zu gestatten. Sofern der Besteller uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge, Beratungen oder durch Verletzungen von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Besteller die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. Schadenersatzansprüche gleich welcher Art etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Insoweit treten wir sämtliche Herstellungsgarantien an den Besteller ab, der seinerseits seine Abtretung durch die Geltung dieser AGB annimmt. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt. Wir weisen darauf hin, dass die von uns vertriebenen Systeme teilweise im Ausland entwickelt und hergestellt werden. Nicht in jedem Falle sind diese Systeme nach Kriterien deutscher Normen, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften überprüft und entsprechen daher zum Teil diesen nicht immer. Soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, sind wir bereit auf Kundenwunsch und gegen Berechnung des Mehraufwandes, derartige Überprüfungen der betroffenen Systeme durchführen zu lassen. Stellt der Kunde Geräte oder Systeme bei und werden diese auf Wunsch von uns installiert, haften wir nicht bei Nichtfunktion.

12. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden / Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche Internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlichen Sondervermögens ist, wird das Amtsgericht Herborn als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

13. Geheimhaltung, Datenschutz

Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die von uns unterbreiteten Informationen als vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass wir in maschinenlesbarer Form alle Angaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, abspeichern. Soweit wir uns Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedienen, sind wir berechtigt, die Teilnehmer offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Wir stehen dafür ein, dass alle Personen, die von uns mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Die Teilnehmer sind nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels unserer Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu beschaffen. Soweit dies international anerkannt und vorgesehen ist, und der Kunde nicht widerspricht, werden wir Informationen über ihn Dritten gegenüber zugänglich machen (Directory-Services).

14. Sonstige Haftungsbestimmungen

Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden die a) durch die Inanspruchnahme von unseren Diensten, b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch uns c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch uns, d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter unsererseits, e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Mitteilung von Daten durch uns nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, jedoch in der Höhe maximal beschränkt auf den Auftragswert, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung auf den einfachen Betrag des vereinbarten monatlichen Entgeltes für Dienstleistungen.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen

1. Leistungsgegenstand

Wir werden unseren Kunden auf den im Vertrag im einzelnen aufgeführten Gebieten beraten und unterstützen.

Inhalt und Umfang der von uns geschuldeten Beratungs- und Unterstützungsleistungen ergeben sich hierbei mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen aus unserem schriftlichen Angebot.

Nicht ausdrücklich im Vertrag oder im schriftlichen Angebot aufgeführte Leistungen sind von uns nicht geschuldet.

2. Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen

Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, ist der Ort der Leistungserbringung unser Geschäftssitz. Auch soweit wir die vereinbarten Leistungen in den Räumen unseres Kunden erbringen, treten unsere Mitarbeiter in kein Arbeitsverhältnis zu unseren Kunden.

Jeder Vertragspartner nennt dem anderem einen sachkundigen Mitarbeiter, der die zur Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen Auskünfte erteilt und Entscheidungen entweder treffen oder kurzfristig herbeiführen kann.

Der Kunde wird Wünsche wegen der zu erbringenden Leistungen nur dem von uns nach oben genannter Ziffer benannten verantwortlichen Mitarbeiter übermitteln.

Ist ein Mitarbeiter von uns wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen von unserem Kunden nicht zu vertretenden Gründen an der Erbringung der Leistung gehindert, werden wir auf Wunsch des Kunden unverzüglich einen anderen geeigneten Mitarbeiter einsetzen. Im Übrigen sind wir berechtigt, unseren Mitarbeiter jederzeit durch einen anderen geeigneten Mitarbeiter zu ersetzen.

Soweit die vereinbarten Leistungen in den Räumen unseres Kunden zu erbringen sind, wird der Kunde für unseren Mitarbeiter geeignete Räume zur Verfügung stellen, in denen auch Unterlagen, Dokumentationen, Datenträger und sonstige zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderliche Arbeitsmittel sicher gelagert werden können.

Der Kunde wird uns alle erforderlichen Arbeitsmittel ohne besondere Berechnung zur Verfügung stellen.

Der Kunde wird die für die Durchführung der Vereinbarung erforderliche Rechenzeit auf einer geeigneten Datenverarbeitungsanlage zur Verfügung stellen.

Der Kunden wird unseren Mitarbeiter jederzeit kostenfrei Zugang zu den für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Informationen verschaffen und rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationen versorgen.

3. Vergütung und Zahlungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, berechnen wir die Vergütung nach Aufwand an Arbeitszeit, Reise- und Wartezeit zu den bei uns jeweils gültigen Listenpreisen. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Einsatzberichtes. Bei Abrechnung der Leistungen nach Stundensätzen werden begonnene 1/2 Einsatzstunden nach Anfall berechnet. Für außerhalb unserer üblichen Arbeitszeit zu erbringenden Leistungen gelten besondere Stundensätze. Der Kunde erstattet uns entstehende Nebenkosten, wie zum Beispiel Kosten für notwendige Reisen und auswärtige Übernachtungen. Zu erstatten sind für: – PKW: Der bei uns jeweils geltende Listenpreis / Kilometer, – Bahn: 1. Klasse / bei Schlafwagenbenutzung Doppelbett, – Flugzeug: Touristenklasse, – Übernachtungen: Der bei uns jeweils gültige Pauschalpreis für Übernachtungen, bei tatsächlicher Überschreitung dieser Pauschale: zusätzlich der Mehrbetrag. Zu allen Preisen tritt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Wir sind berechtigt, monatlich abzurechnen. Wir sind berechtigt, Anzahlung zu verlangen. Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug haben wir das Recht, erbrachte oder noch nicht abgerechnete Leistungen zu berechnen und sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber uns gefährdet ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche aus anderen Vertragsverhältnissen steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.

4. Ergänzend zu diesen besonderen Vertragsbedingungen für Beratungs- und Unterstützungsleistungen gelten die unter Abschnitt I. aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung von Diensten

1. Leistungsumfang

Wir ermöglichen unseren Kunden den Zugang zu bestehenden Kommunikationsinfrastrukturen und der Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem Grundvertrag und den beigefügten Anlagen.

Soweit wir entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringen, können diese jederzeit – mit Vorankündigung – eingestellt werden. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.

2. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet unsere Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet – uns innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren, – uns unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten, – die Zugriffsmöglichkeiten auf unsere Dienste nicht missbräuchlich auszunutzen, – die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an unseren Diensten erforderlich sein sollte, – anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen, – erkennbare Mängel oder Schäden uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die die Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen, oder die Beseitigung der Störung erleichtern und ermöglichen, – nach Abgabe einer Störungsmeldung uns durch die Überprüfung seiner Einrichtung entstandener Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden gelegen hat, – die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifordnung, zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fristgerecht zu zahlen, – uns entstandene sachliche- und personelle Aufwendungen und entstandene Auslagen wie vertraglich vereinbart zu erstatten.

Verstößt der Kunde gegen die im vorstehenden Absatz genannten Pflichten, so sind wir sofort berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist aufzukündigen.

3. Nutzung durch Dritte

Eine direkte oder mittelbare Nutzung unserer Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch uns gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde ihn ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Ist die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung unserer Dienste durch Dritte entstanden sind.

4. Geltung der allgemeinen Vorschriften

Im Übrigen gelten für die Leistung von Diensten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Abschnitt I. ergänzend.

IV. Besondere Bedingungen zum Urheberrecht

1. Die von uns erstellten Web-Seiten, insbesondere deren graphische oder gestalterische Elemente sowie Programmcodes unterliegen bis zu ihrer restlosen Bezahlung dem Urheberrecht. Der Auftraggeber erwirbt nach vollständiger Bezahlung das einfache Nutzungsrecht an den erstellten Elementen, um zum Beispiel Textänderungen oder Aktualisierungen der Inhalte vorzunehmen.

2. Vom Auftraggeber gestellte Elemente werden nicht auf deren Urheberrecht geprüft. Etwaige Urheberrechtsverletzungen gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers.

 

V. Besondere Bedingungen für die Softwareüberlassung

1. Die Software eines Fremdherstellers wird dem Kunden ausschließlich zu den Lizenzbedingungen des Fremdherstellers überlassen. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen. Wir behalten uns das Nutzungsrecht an gelieferter Software bis zur vollständigen Begleichung des vertraglichen Vergütungsanspruchs vor, werden jedoch, jederzeit frei widerruflich, eine vorherige Nutzung durch den Kunden dulden.

2. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Wir sichern weder bestimmte Eigenschaften der Software-Programme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder -bedürfnisse zu.

3. Von uns erstellte Software für spezielle Anwendungen des Kunden unterliegen dem Urheberrecht zu unseren Gunsten vollständig.

4. Im Übrigen gelten auch für die Softwareüberlassungen ergänzend die in Abschnitt I niedergelegten Bedingungen.